Was der Mitarbeiter monatlich an seine private Kranken- und
Pflegeversicherung zahlt — vollständig, also auch
Chefarzt, Einbettzimmer und Krankentagegeld.
Daraus ergibt sich der Deckel des Arbeitgeberzuschusses: höchstens
die Hälfte davon (§ 257 Abs. 2 SGB V für die Kranken-, § 61 SGB XI für die Pflegeversicherung). Ohne Angabe rechnen wir mit dem vollen Höchstzuschuss — die
Arbeitgeberkosten fallen dann eher zu hoch als zu niedrig aus.
Der Teil der Prämie, der den Leistungen der gesetzlichen Kasse
entspricht — ohne Chefarzt, Einbettzimmer und
Krankentagegeld.
Er steht auf der Jahresbescheinigung der Versicherung; seit 2026
meldet sie ihn zusätzlich elektronisch. Er mindert über die
Vorsorgepauschale die Lohnsteuer. Ohne Angabe fällt die Lohnsteuer eher zu hoch aus.
Beschäftigung
Nur bei Sonderfällen ankreuzen —
sonst wird das Beitragsrecht aus dem Gehalt abgeleitet.